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Informationen zur Schwarzen Liste der EU

Die von der Europäischen Union veröffentlichten Airlines gelten als unsicher und dürfen nicht mehr in der EU verkehren. Die gemeinschaftliche schwarze Liste wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. In ihrer elektronischen Fassung ist sie auf den Internetseiten der Kommission, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der nationalen Zivilluftfahrtbehörden für jedermann abrufbar.

Durch die Veröffentlichung der gemeinschaftlichen schwarzen Liste erhalten Fluggäste, die Flugreisen außerhalb der Europäischen Union antreten, wo die Flugverbote nicht gelten, nützliche Informationen. Die Kommission rät, Flugreisen mit Luftfahrtunternehmen auf der schwarzen Liste nach Möglichkeit zu vermeiden. Die Liste verschafft auch den Verbrauchern Rechte, die bei einem Reiseveranstalter eine Reise gebucht haben, bei der ein Flug außerhalb der Europäischen Union von einem Luftfahrtunternehmen durchgeführt wird, das auf der schwarzen Liste steht.

Die Liste wird wann immer notwendig aktualisiert, spätestens alle drei Monate. Jede Untersagungsentscheidung muss selbstverständlich das Ergebnis einer gründlichen Prüfung sein und den Verteidigungsrechten des betroffenen Luftfahrtunternehmens Rechnung tragen. In dringenden Fällen können die Fristen aber sehr kurz sein.

Zur Schwarzen Liste der EU

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