Eilige Serviceinfo VR China

Die konsularischen Vertretungen der VR China in Deutschland werden ab dem 26. Januar 2012 die bisher locker gehandhabte Konsularbezirksbindung strikt und ausnahmslos anwenden.

Diese Regelung besagt, daß der Antrag auf ein Visum in die VR China zwingend in dem chinesischen Generalkonsulat gestellt werden muss, welches für den Wohnsitz des Antragstellers (bezogen auf das Bundesland) zuständig ist.

Die Angaben zum Wohnort (Pos. 11 auf Seite 1 des deutschen Reisepasses) sollen mit der Adressangabe im Visa-Antragsformular (Nr. 4.5 auf Seite 2 des Formulars) übereinstimmen. Ggfs. wird eine Kopie der aktuellen Meldebescheinigung des Antragstellers angefordert.Deutsche Staatsangehörige, welche sich dauerhaft im Ausland aufhalten und den ausländischen Wohnsitz auch im Pass eingetragen haben, müssen auch im Gastland ihr Visum beantragen.

Bitte senden Sie Ihre Antragsunterlagen nur an das Servicebüro des Visa Dienst Bonn, welches für Ihr Bundesland zuständig ist:

Berlin: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg.-Vorpommern., Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt

Hamburg: Hamburg, Bremen, Schleswig-Holst., Niedersachsen

Frankfurt: Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland

München: Bayern

Touristen müssen ab sofort neben den bisher üblichen Unterlagen ihrem Visa-Antrag auch eine Kopie der Flug- und Hotelbuchung sowie einen genauen Reiseverlauf beifügen!

Weitere Visainformaionen für de Voksrepublik Cina finden Sie auf unserer Homepage.


Bitte beachten Sie die besonderen Schließzeiten der chinesischen Konsulate anlässlich des chinesischen Neujahrsfestes:

Generalkonsulate der VR China in Hamburg und München: 23.01. & 24.01. 2012
Generalkonsulate der VR China in Berlin und Frankfurt: 23.01. bis 25.01. 2012

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Visa Dienst Bonn

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